Die staatliche Rentenversicherung


Die bisherige Altersrente wird staatlich finanziert. Dabei wird nach dem sogenannten Umlageverfahren vorgegangen bei dem die aktuell arbeitende Bevölkerung mit ihren Zahlungen in die Rentenkasse die Renten der aktuellen Pensionäre finanziert. Das heißt, das mit den aktuell in die staatliche Rentenversicherung eingezahlten Beiträgen keine Rücklagen für die zukünftigen Rentner gebildet werden, sondern das Geld bereits jetzt benötigt und ausgegeben wird.

Das wäre kein Problem, wenn dieses Prinzip so weitergehen würde. Jedoch gibt es in Deutschland immer mehr ältere Menschen mit Ansprüchen auf Rentenzahlungen und immer weniger arbeitende (und damit in die Rentenkassen einzahlende) Menschen, so daß ein finanzielles Ungleichgewicht entsteht. Dieses wird nicht zu einer Abschaffung der staatlichen Rente führen, jedoch könnte es passieren, daß zum einen das Rentenalter weiter angehoben wird und/oder die Höhe der zukünftigen Renten sinkt. Ebenso denkbar ist eine Anhebung der Beiträge der Arbeitnehmer.

Die Maßnahmen der Regierung müssen sich an diesen Tatsachen orientieren. Das Ziel der Regierung ist dabei, den Beitragssatz nicht über 20% bis 2020 und maximal 22% bis 2030 ansteigen zu lassen. Wie bereits aus diesen Zahlen zu ersehen ist, ist eine allgemeine Anhebung der Beitragssätze unumgänglich. Gleichzeitig ist geplant, das Rentenniveau 64% nicht unterschreiten zu lassen.

Zusammen mit einer privaten Rentenvorsorge will die Bundesregierung ein Gesamtrentenniveau von 70% sichern.
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